WHG – Ihr zertifizierter Fachbetrieb

gemäß § 19.I Wasserhaushaltsgesetz

Zielvorgabe des WHG § 1a WHG

  • Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushaltes als
  • Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern…
  • Ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt, unter
  • Berücksichtigung der Erfordernisse des Klimaschutzes, ist
  • zu gewährleisten.

Schutzziele gem. § 19g (1) und (2) WHG sind Anlagen zum…

  • Lagern
  • Abfüllen
  • Herstellen
  • Behandeln
  • Verwenden von wassergefährdenden Stoffen

d.h.  LAU – Anlagen

HBV- Anlagen